07.09.2013 20:16 Uhr - 20:55 Uhr
Verbrennnen von Knickgut bei Dunkelheit ohne Anmeldung des Feuers.
Hinweis um Unannehmlichkeiten und Kosten zu vermeiden:
Feuer, die über die Größe eines Feuerkorbes hinausgehen, sind beim Gemeindewehrführer unter Angabe von Zeit und Ort anzumelden.