07.09.2013 20:16 Uhr - 20:55 Uhr


Verbrennnen von Knickgut bei Dunkelheit ohne Anmeldung des Feuers.

 

Hinweis um Unannehmlichkeiten und Kosten zu vermeiden:

Feuer, die über die Größe eines Feuerkorbes hinausgehen, sind beim Gemeindewehrführer unter Angabe von Zeit und Ort anzumelden.