Das Amt Trave-Land teilt hierzu folgendes mit:

"Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist nur in Ausnahmefällen gestattet, wenn die Abfälle, die verbrannt werden auch auf dem Grundstück angefallen sind und hierdurch keine Gefahren für die Umgebung zu erwarten sind. Die Abbrandstelle darf nicht unbeobachtet bleiben. Es dürfen keine gefährlichen Stoffe verbrannt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sarau (Ordnungsamt) 04551/9908-40."

Auf der Seite des Amtes Trave-Land befindet sich im Ordner Vordrucke ein Online ausfüllbares Dokument "Mitteilung über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen". Dieses kann auch durch einfaches Anklicken direkt aufgerufen werden.

Der ausgefüllte Vordruck ist vor dem Verbrennen dem Amt Trave-Land zuzusenden.